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Garantie für LED-Komponenten in Siteco LeuchtenGarantiezeitraumFür Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt Siteco eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer größer/gleich 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind. Für Produkte mit einer Nennlebensdauer kleiner 50.000 Betriebsstunden gewährt Siteco eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, jedoch spätestens drei Monate nach der Auslieferung durch Siteco. GarantiebedingungenDiese Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:
Diese Garantie erlischt, wenn an LED-Leuchten und LED-Modulen Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige schriftliche Freigabe von SITECO vorgenommen werden. GarantieleistungenBei Ausfällen, welche die Nennausfallrate überschreiten, behält sich SITECO vor, die defekten Komponenten zu reparieren, Ersatzprodukte zu liefern oder dem Kunden defekte Komponenten gutzuschreiben. Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z.B. für die De- und Neumontage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahr- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst. Garantieleistungen werden von SITECO solange erbracht, bis der Garantiezeitraum der Ursprungslieferung erschöpft ist. Die an SITECO zurückgegebenen Komponenten oder Produkte wechseln im Garantiefall in das Eigentum von SITECO. Geltendmachung des GarantieanspruchsDer Garantieanspruch kann von jedermann gegen Vorlage der auf ihn ausgestellten Rechnung für die oben beschriebenen Produkte, welche in einem Land der Europäischen Gemeinschaft, in der Türkei, in Kroatien, in Mazedonien, in der Schweiz und in Norwegen installiert sind, geltend gemacht werden. Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung der Registrierungsnummer bei Siteco Beleuchtungstechnik GmbH anzumelden. Nähere Informationen hierzu auf unserer Website zur Siteco Garantie. Siteco behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen. Diese Garantie schränkt die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die er gemäß den jeweiligen Bestimmungen gegen den Verkäufer oder den Hersteller geltend machen kann, nicht ein. Download des Dokumentes als pdf |
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